EIGENTUM BEI EHEENDE – MöGLICHE LöSUNGEN

Eigentum bei Eheende – Mögliche Lösungen

Eigentum bei Eheende – Mögliche Lösungen

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Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht unbedingt sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dies benötigt jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.

Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung



Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.

Versteigerung der Immobilie



Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös HIER deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

Das Haus vermieten



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

Immobilienverkauf



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

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